Bürgerservice Online
Hier können Sie zahlreiche Verwaltungsformalitäten bequem von zu Hause aus erledigen.
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Für pass-/personalausweisrechtliche Fragestellungen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) deshalb zusammen mit den Ländern vor dem Hintergrund der zunehmenden Dauer der Krise zur Eindämmung der Pandemie und aufgrund des erhöhten Frageaufkommens seinen Internetauftritt überarbeitet und aktualisiert:
Die Veröffentlichung ist erfolgt, vgl.
Link auf dem Personalausweisportal (empfohlen):
http://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html
Im BayernPortal finden Sie die Leistungsbeschreibungen zum Reisepass und zum Personalausweis.
Reisepass; Beantragung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/0999643770 und Personalausweis; Beantragung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/8110751776
Allgemeines
Anmeldung zur Bürgersprechstunde |
Anregungen und Mängelmeldung |
Pass/PA-Statusabfrage
Zuzug/Umzug
Umzug |
Zuzug |
Anmeldung Nebenwohnung |
Abmeldung Nebenwohnung |
Statuswechsel |
Abmeldung ins Ausland |
Wohnungsgeberbestätigung |
Vollmacht Wohnsitzänderung |
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde |
Melderegisterauskunft
Meldebescheinigung |
Erweiterte Meldebescheinigung |
Übermittlungssperre |
Auskunftssperre |
Inforegister |
Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger |
Standesamt
Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Einfaches Führungszeugnis (nur Belegart NB [Privatperson für eigene Zwecke]) |
Gewerbezentralregisterauskunft (nur GZR 3 [Belegart 1]) |
Steueramt
Wasser & Kanal
Veranstaltungen
Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung Anträge auf Baumfällungen sind nur erforderlich, wenn es sich um Festsetzungen in einem Bebauungsplan handelt. Soll die Fällung innerhalb der Vogelschutzzeit erfolgen, so ist der Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu stellen. Hängt die Fällung mit einem Bauvorhaben zusammen, so ist die Fällung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens darzustellen und zu beantragen. |
Schulwesen
Fundbüro -Verlustmeldungen
Verlustmeldung aufgeben
Antrag auf Parkerleichterung
Parkausweis für Schwerbehinderte
Mängelmelder Straßenbeleuchtung
Hier können Sie Schäden von Straßenbeleuchtungen melden!
Schadensmelder-Straßenbeleuchtung
Wasserzählerkarte - Online (Ablesezeitraum 27.09. - 04.11.2024)
Hier geht es zur online Wasserzählerkarte
Formular Service
Neben den oben genannten Anträgen bieten wir eine Reihe von Formularen als Download an (eine Online-Übertragung ins Rathaus ist hier jedoch nicht möglich!):
Gewerbeamt
- Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
- Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
Fischereiwesen
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins
- Jahresfischereiantrag (3 Monate gültig) für ausländische Gäste
Ordnungswesen
Kasse
Bauamt
Antrag auf Auskunft aus Bauakt (Wohn- und Nutzfläche von Gebäuden) |
Anforderung amtlicher Lageplan zur Bauvorlage |
Bauantragsformulare
Im Genehmigungs- und Freistellungsverfahren ist der Bauantrag mit allen weiteren Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Die Formulare finden Sie im FormularCenter des Landratsamts unter der Kategorie Kreisbauamt.
Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung
Baustellen im und neben dem öffentlichen Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung, da sie besonders gesichert werden müssen.
Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
Die Sicherungsmaßnahme „Beschilderung“ ist von der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See anzuordnen. Die Unternehmer/ Bauunternehmer müssen unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans Anordnungen darüber einholen wie die Baustelle mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Sperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind. Kenntnisse über die Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen (RSA) sind für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung notwendig. Die Vorlage von RSA 21 Schulungsnachweisen nach MVAS 99 werden erbeten.
Um eine ordentliche Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung gewährleisten zu können, muss der für die Baustelle verantwortliche Unternehmer sich frühzeitig, mind. jedoch 10 Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten, unter Vorlage der o.g. Unterlagen, an die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See wenden und eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Die Arbeiten im und neben dem öffentlichen Straßenraum ohne vorliegen einer verkehrsrechtlichen Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 75 € geahndet werden.
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)
- Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung
- Antrag auf Verlängerung der Verkehrsrechtlichen Anordnung
- Antrag für die vorübergehende Errichtung einer Halteverbotszone
- Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen
- Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung
Antrag auf Drehgenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung auf öffentlichem Verkehrsgrund |
Friedhofsverwaltung
Aufstellen oder Verändern von grabmalen und andren baulichen Anlagen auf Friedhöfen |
Erklärung über die Umschreibung eines Grabnutzungsrechts |
Wahlen
Administration Informationsregister IWS |
Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer |
Wahl-/Abstimmungs-/Eintragungsschein mit Briefwahlunterlagen |
Bankverbindungen:
Gemeinde Kochel a. See
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen
BIC: BYLADEM1WOR
IBAN: DE19 700543060000102285
Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg
BIC: GENODEF1EUR
IBAN: DE54 7016 9333 0000 8011 78
Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen
BIC: BYLADEM1WOR
IBAN: DE 29 7005 4306 0000 1210 20
Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg
BIC: GENODEF1EUR
IBAN: DE51 7016 9333 0000 8012 32
Sicherheit
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Gemeinde Kochel a. See die Firma Komuna GmbH in Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.