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Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Schlehdorf
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.08.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Nr.: 10/2003

 

 

Sitzung

Gemeinderat Schlehdorf

 

Sitzungstag:

12. August 2003

 

Sitzungsort:

Schlehdorf

 


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                          ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Jocher Stefan

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Jocher Stefan

1. Bürgermeister

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Angermann Bernd

 

 

Eibl Justina

 

 

Fischer Josef

 

 

Hammer Leander

 

 

Janetschko Josef

 

 

Panholzer Anton

 

 

Poschenrieder Gottfried

 

 

 

Sam Georg

entschuldigt

 

Schnieringer Lorenz

entschuldigt

Sterff Johann

 

 

Stockinger Meinrad

 

 

Wolf Michael

 

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 09/2003 vom 1. Juli 2003 – öffentlicher Teil – wird anerkannt und genehmigt.              11 : 0

 

 

 

 

2. Elke und Peter Auer; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 hinsichtlich der Höhe der Fußbodenoberkante

 

 

(Siehe Gemeinderatsbeschluss vom 01.07.2003 TOP 3.)

 

Herr und Frau Elke und Peter Auer beantragen mit Schreiben vom 06.07.2003 erneut eine weitere Befreiung von der Höhenfestsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7, da die bereits gebauten Gebäude zum Teil erheblich über der Höhenfestsetzung nach Bebauungsplan liegen.

 

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch die Mitglieder des Bau- Straßen- und Grundstücksausschusses wurde empfohlen, die Höhen der Grundstücke Fl. Nr. 251 (Braun) bis 255/4 (Führler) erneut anhand eines Fixpunktes zu ermitteln.

 

Als Fixpunkt bzw. fiktiver Nullpunkt wurde der Kanalschacht vor dem Grundstück Fl. Nr. 255/6 (Auer) festgelegt. Die Höhen wurden für die Keller-Rohdecke ermittelt. Die Aufmessung hat folgendes Ergebnis gebracht:

 

Fl. Nr. 251     + 0,43 m

Fl. Nr. 255/4  + 0,45 m

 

Anhand dieser bereits bestehenden Gebäude und Höhen ergibt sich für die unbebauten Grundstücke folgendes Höhenmaß für die Keller-Rohdecke.

 

Fl. Nr. 255/7  + 0,43 m

Fl. Nr. 255/6  + 0,44 m

Fl. Nr. 255/5  + 0,44 m

 

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von der Höhenfestsetzung für das Grundstück Fl. Nr. 255/6 der Eheleute Auer, sodass die Keller-Rohdecke 0,44 m über dem Kanalschacht vor dem Grundstück Fl. Nr. 255/6 zu liegen kommen kann.              11 : 0

 

 

 

 

 

3. Bauanträge

 

 

 

 a) Manfred Pfeiffer; 2. Tektur zur Wohnhauserweiterung in Schlehdorf, Brombergstraße

 

Herr Manfred Pfeiffer hat einen weiteren Tekturantrag für die Wohnhauserweiterung in der Brombergstraße eingereicht, da im Rahmen der Abbrucharbeiten der gesamte Bestand abgetragen wurde.

 

Der eingereichte Tekturplan ist hinsichtlich der Ausmaße identisch mit der Baugenehmigung.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Tekturplan in der vorgelegten Form zu. 10 : 1

 

 

 

 b) Xaver Jochner; Ausbau des Dachgeschosses zu einer eigenen Wohneinheit in Schlehdorf, Karpfseestraße

 

Herr Xaver Jochner plant den Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zu einer Wohneinheit mit rund 64 qm Wohnfläche.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 67/1 befindet sich im planungsrechtlichen Innenbereich. Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

 

Für den Ausbau des Dachgeschosses sind zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag in der vorgelegten Form zu. Die zusätzlichen Stellplätze sind nachzuweisen und herzustellen.              11 : 0

 

 

 

 c) Erich Skrajewski; Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnung und Abriss des Nebengebäudes

 

Herr Erich Skrajewski hat einen Antrag im Genehmigungsfreistellungs- verfahren auf dem Grundstück Fl. Nr. 255/2 an der Mühlbachstraße vorgelegt.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden vollständig eingehalten.

 

Das Genehmigungsverfahren braucht nicht eingeleitet zu werden.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Das Genehmigungsverfahren wird nicht eingeleitet.              11 : 0

 

 

 

 

 

 

 

4. Mobile Seniorenhilfe im Landkreis; Beratung und Beschluss zum Finanzierungsmodell

 

 

Die mobile Seniorenhilfe des Landkreises wurde bisher zur Hälfte vom Landkreis und zur anderen Hälfte von den Städten Bad Tölz, Geretsried und Wolfratshausen getragen.

 

Im Rahmen einer Dienstbesprechung der Bürgermeister des Landkreises wurde vereinbart, dass der Landkreis weiterhin die Hälfte der Kosten trägt und die restlichen Kosten von rund 30.000,-- € nach Fallzahlen von den Städten und Gemeinden getragen werden. Im Vergleich zu den beiden letzten Jahren würde dies Kosten von rund 330,-- € je Fall bedeuten.

 

Im Bereich der Gemeinde Schlehdorf ist bisher kein Fall bekannt, bei dem die Mobile Seniorenhilfe tätig werden musste.

 

Der Gemeinderat stimmt der Regelung nach Fallzahlen zu. 11 : 0

 

 

 

 

 

5. Landtags- und Bezirkswahl 2003; Bildung eines Wahlvorstandes

 

 

Für die Landtags- und Bezirkswahl am 21. September 2003 werden folgende Wahlvorstände gebildet:              11 : 0

 

Bezirk 1 – Volksschule Schlehdorf

 

Wahlvorsteher: 1. Bürgermeister Stefan Jocher

Stellvertretender Wahlvorsteher: Fischer Josef

Schriftführer: Stockinger Meinrad

Beisitzer:  Janetschko Josef

   Sam Georg

   Schnieringer Lorenz

   Sterff Johann

   Wolf Michael

 

Bezirk 2 – Briefwahl Schlehdorf

 

Wahlvorsteher: Angermann Bernd

Stellvertretender Wahlvorsteher: Panholzer Anton

Schriftführerin: 2. Bürgermeisterin Justina Eibl

Beisitzer:  Hammer Leander

   Poschenrieder Gottfried

 

 

 

 

6. Informationen und Sonstiges

 

 

 a) Renovierung der Filialkirche St. Andreas Unterau; Zustimmung nach dem Denkmalschutzgesetz

 

Für die Sanierung der Filialkirche St. Andreas Unterau ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Denkmalschutzgesetzes erforderlich, zu der die Gemeinde eine Stellungnahme abzugeben hat.

 

Die Erlaubnis ist für folgende Arbeiten beantragt:

 

Erneuerung und Neudeckung der Turmzwiebel; Reparatur und Auffrischung des Anstriches; Reparatur des westlichen Vorbaues; Instandsetzung der Dachentwässerung.

 

Der Gemeinderat stimmt den beantragten Arbeiten zu. 11 : 0

 

 b) Kreuz der Sudetendeutschen Landsmannschaft im Friedhof

 

Gemeinderatsmitglied Josef Janetschko beantragt, dass das Kreuz am Friedhof an der Spitze und den Seitenschenkeln mit Kupferblech eingedeckt wird um einen besseren Schutz vor Verwitterung zu gewährleisten.

 

Der 1. Bürgermeister sichert zu, dies zu veranlassen.

 

 

 

 

 

 

Stefan Jocher

1. Bürgermeister