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Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Schlehdorf
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Nr.: 03/2005

 

 

Sitzung

Gemeinderat Schlehdorf

 

Sitzungstag:

Dienstag, 1. März 2005

 

Sitzungsort:

Schlehdorf

 


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                          ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

 

anwesend

entschuldigt

unentschuldigt

Vorsitzender:

Jocher Stefan

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Köhler Christina

Verw. Fachang.

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Angermann Bernd

 

 

Eibl Justina

 

 

Fischer Josef

 

 

Hammer Leander

 

 

Janetschko Josef

 

 

Panholzer Anton

 

 

Poschenrieder Gottfried

 

 

Sam Georg

 

 

Schnieringer Lorenz

 

 

Sterff Johann

 

 

Stockinger Meinrad

 

 

Wolf Michael

 

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 02/2005 vom 25. Januar 2005 – öffentlicher Teil – wird anerkannt und genehmigt.              13 : 0

 

 

2. Bauanträge

 

 

a) Frau Monika Schnieringer plant die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 283 (Teilfläche), Gemarkung Schlehdorf. Die Teilfläche des Grundstückes, die für die Bebauung vorgesehen ist, ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und befindet im planungsrechtlichen Innenbereich. Die Doppelhaushälfte soll die Ausmaße von ca. 7 x 10 m erhalten und mit einer Wandhöhe von 6,32 m errichtet werden. Die Planung ist den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 angeglichen.

 

 Beschlossen wird: 11 : 0

 

 Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt.

 

Die Gemeinderatsmitglieder Lorenz Schnieringer und Gottfried Poschenrieder nehmen an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.

 

b) Die Eheleute Stefan und Monika Schnieringer planen die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 283 (Teilfläche), Gemarkung Schlehdorf. Die Teilfläche des Grundstückes, die für die Bebauung vorgesehen ist, ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und befindet im planungsrechtlichen Innenbereich. Die Doppelhaushälfte soll die Ausmaße von ca. 9 x 10 m erhalten. Die Planung ist den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 angeglichen. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 Beschlossen wird: 11 : 0

 

 Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt.

 

Die Gemeinderatsmitglieder Lorenz Schnieringer und Gottfried Poschenrieder nehmen an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.

 

c) Die Eheleute Oliver und Marion Mayr planen die Errichtung von Dachgauben auf dem bestehenden Gebäude Kreut 1, Fl.Nr. 1729, Gemarkung Schlehdorf.

 

Die Dachgauben sind insbesondere aus Gründen des Brandschutzes (Rettungsweg) erforderlich. Geplant sind drei Gauben auf der Südseite und zwei Gauben auf der Nordseite des Gebäudes.

 

Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Es handelt sich jedoch um ein sonstiges Bauvorhaben, das öffentlichen Belangen nicht widerspricht. Die Unterschrift des Grundstückseigentümers fehlt.

 

 Beschlossen wird: 13 : 0

 

 Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt.

 

 

3.  Anträge auf Gewährung von Zuschüssen

 

 

 a) Bayerisches Rotes Kreuz, Bad Tölz

 

Das BRK hat, wie auch in den vergangenen Jahren, einen Antrag auf Zuschuss, für das Jahr 2005 eingereicht. Im Jahr 2004 wurde ein Zuschuss von 250,00 Euro ausbezahlt. Da die Gemeinde Schlehdorf auch die anteilige Miete für die Garage am Gebäude Kocheler Straße 16 in Höhe von insgesamt 204,00 Euro/Monat (je 50 % Gde. Großweil/Gde. Schlehdorf) trägt, wird über die weitere Bezuschussung erneut grundsätzlich beraten und entschieden.

 

Beschlossen wird: 13 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt, bis auf weiteres dem BRK einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 250,00 Euro auszubezahlen.

 

 b) Caritas Sozialstation Garmisch-Partenkirchen

 

Die Caritas Sozialstation erhält seit vielen Jahren einen jährlichen Zuschuss der Gemeinde Schlehdorf. In den Jahren 2003 und 2004 wurden jeweils 250,00 Euro ausbezahlt.

 

 Beschlossen wird: 13 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt, bis auf weiteres an die Caritas Sozialstation Garmisch-Partenkirchen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 250,00 Euro auszubezahlen.

 

 

4.  Stadt Penzberg; Beteiligung am Schulaufwand für die M-Klassen

 

 

Mit Schreiben vom 21.02.2005 beantragt die Stadt Penzberg -wie auch in den vergangenen Jahren- eine freiwillige Beteiligung am Schulaufwand für die aus der Gemeinde Schlehdorf unterrichteten Schüler des M-Zuges.

 

Derzeit besuchen zwei Schüler (Nicole Syrowatka und Petra Weinmüller) den M-Zug in Penzberg. Hierfür wird je Schüler eine freiwillige Beteiligung von 1.127,06 Euro beantragt.

 

Beschlossen wird: 13 : 0

 

Die Gemeinde Schlehdorf beteiligt sich freiwillig am Schulaufwand des M-Zuges der Hauptschule Penzberg mit einem Betrag von insgesamt 2.254,12 Euro.

 

 

5.  Errichtung einer Wertstoffinsel in Unterau; Beratung und Beschluss zur Planung und Ausschreibung

 

 

Für die Errichtung der neuen Wertstoffinsel in Unterau hat das Ing.Büro Tuma zwei Alternativen skizziert und Kostenschätzungen dazu erstellt.

 

Die beiden Alternativen werden vorgestellt.

 

Die etwas günstigere Variante sieht eine Größe von ca. 25 m x 20 m Gesamtfläche vor. Darin beinhaltet ist die Böschungsfläche, die durch die Verwendung der abzutragenden Muttererde entsteht. Desweiteren ist an der Straßenseite eine Asphaltierung von ca. 3 – 4 Meter Breite vorgesehen, die auch als Ausweichstreifen genutzt werden kann. Die Deckschicht ist mit Materialbeton geplant, wobei der Bereich der Containerstellplätze als Pflasterbelag vorgesehen ist.

 

Beschlossen wird: 13 : 0

 

Das Ing.Büro Tuma wird beauftragt, eine beschränkt öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Die Oberfläche soll komplett –also ohne Pflasterbelag- mit Mineralbeton hergestellt werden.

 

 

6. Straßenbaumaßnahmen 2005; Beratung und Beschluss zur Ausschreibung

 

 

Im Haushaltsplan 2005 wurde der Ausbau der beiden Stichstraßen im Bebauungsplangebiet Nr. 7 an der Straße Unterau veranschlagt. Desweiteren könnte im Bereich der Grundstücke Lorenz Mayr und Frischhut durch eine Asphaltierung des Seitenstreifens eine gewisse Verbreiterung der Fahrbahn erreicht werden.

 

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass vor einer Asphaltierung der beiden Stichstraßen geklärt werden soll, ob die Anlieger der unbebauten Grundstücke bereit sind, vorab die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal in die Grundstücke zu legen, damit bei einer späteren Bebauung der Straßenbereich nicht wieder beansprucht werden muss.

 

Die Angelegenheit wird daher zurückgestellt, bis eine Beteiligung der Anlieger der unbebauten Grundstücke stattgefunden hat.

 

 

7. Hochwasserschutz Kohllaine; Bekanntgabe der bisherigen Planungen und Beratung über das weitere Vorgehen

 

 

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat in den Jahren 1988 und 1990 den Ausbau der Kohllaine geplant. Die Planungen wurden zum einen aus naturschutzfachlichen Gründen und zum anderen wegen des erheblichen Flächenbedarfs nicht weiter verfolgt.

 

Die bisherigen Planungen werden vorgestellt.

 

Der Gemeinderat legt fest, dass nach der Winterperiode eine Ortsbesichtigung zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt erfolgen soll, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

 

8.  Friedhofs- und Bestattungssatzung; Beratung und Beschluss zur Begründung von Nutzungsrechten

 

 

In der Friedhofs- und Bestattungssatzung ist geregelt, dass auf Antrag ein Benutzungsrecht an einer Grabstätte verliehen werden kann.

 

Bisher wurde diese Regelung so gehandhabt, dass erst bei einem Todesfall ein Nutzungsrecht begründet wurde.

 

In letzter Zeit sind insgesamt drei mündliche Anfragen wegen der Begründung eines Nutzungsrechtes erfolgt, die bereits vorab zu verleihen wären.

 

 Beschlossen wird: 13 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt, dass auch zu Lebzeiten Nutzungsrechte verliehen werden, soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (Hauptwohnsitz).

 

 

9. Informationen und Sonstiges

 

 

 Fehlanzeige

 

 

 

Stefan Jocher        Christina Köhler

1. Bürgermeister       Verw. Fachang.