Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Importierte Niederschrift Gemeinderat Schlehdorf  

Gemeinderat Schlehdorf
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Nr

Nr.: 08/2007

 

 

Sitzung

Gemeinderat Schlehdorf

 

Sitzungstag:

Dienstag, 13. November 2007

 

Sitzungsort:

Schlehdorf

 


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                          ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

 

anwesend

entschuldigt

unentschuldigt

Vorsitzender:

Jocher Stefan 

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Köhler Christina

Verw. Fachang.

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Angermann Bernd

 

 

Eibl Justina

 

 

Fischer Josef

 

 

Hammer Leander

 

 

Janetschko Josef

 

 

Panholzer Anton

 

 

Poschenrieder Gottfried

 

 

Sam Georg

 

 

Schnieringer Lorenz

 

 

Sterff Johann

 

 

Stockinger Meinrad

 

 

Wolf Michael

 

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 07/2007 vom 02.10.2007 – öffentlicher Teil – wird anerkannt und genehmigt.              13 : 0

 

 

2. Alfons Adams und Michaela Wagner-Adams; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 2 Wohnhäusern – Stellungnahme des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen

 

 

Der Gemeindrat hat sich bereits in seiner Sitzung am 02.10.2007 mit der Bebauung der Grundstücke Fl.Nr. 267 und 267/1 befasst. Der entsprechende Antrag auf Vorbescheid wurde damals zurückgestellt um zunächst eine Stellungnahme des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung einzuholen. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 25.10.2007 folgende Stellungnahme vorgelegt:

 

„In der oben genannten Angelegenheit dürfen wir Ihnen mitteilen, dass der Antrag auf Erteilung eines positiven Vorbescheides abgelehnt werden muss, weil die Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen würden (Art. 75 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 BayBO). Die Vorhaben befinden sich zweifelsohne im Außenbereich (§ 35 BauGB). Durch die Errichtung und Benutzung der nicht privilegierten Bauvorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) würden öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB wie folgt beeinträchtigt werden:

 

a)        Die Vorhaben widersprechen teilweise den Darstellungen des Flächennutzungsplanes Ihrer Gemeinde, da die Grundstücke etwa zur Hälfte nicht mehr Mischgebiet sondern in der sonstigen Grünfläche (Schutzstreifen, Ortsrandeingrünung und für das Ortsbild bedeutsame Grün- und Freiflächen) liegen.

 

b)        Die Vorhaben würden die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich bedeuten.

 

c)        Weiterhin würde das Vorhaben Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und die natürliche Eigenart der Landschaft und Ihre Aufgabe als Erholungsgebiet beeinträchtigen.

 

d)        Die Errichtung und Benutzung der Bauvorhaben würde auch mangels fehlender planerischer Voraussetzungen eine ungeordnete und ortsplanerisch völlig verfehlte städtebauliche Entwicklung einleiten (§ 1 BauGB), die in dieser Außenbereichslage nicht hingenommen werden kann. Bezugnahmen anderer Interessenten, hier sogar bereits in der unmittelbaren Nachbarschaft, könnten nicht mehr wirksam begegnet werden.

 

 

 Da wir die Vorhaben aus den oben genannten Gründen nicht für genehmigungsfähig halten, empfehlen wir Ihnen den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen.“

 

Beschlossen wird: 13 : 0

 

Aufgrund der planungsrechtlichen Beurteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen wird das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid nicht erteilt.

 

 

 

3. Kommunalwahl 2008; Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes

 

 

Für die Kommunalwahl 2008 ist ein Wahlvorstand für den Wahlbezirk Gemeinde Schlehdorf zu bilden. Dieser besteht aus einem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter, wobei darauf zu achten ist, dass diese beiden Positionen nur an Nicht-Kandidaten vergeben werden sollen; dem Schriftführer, dessen Stellvertreter und Beisitzern.

 

Beschlossen wird: 13 : 0

 

Zum Wahlvorsteher wird Herr Josef Huber ernannt, dessen Stellvertreter wird Herr Hans Sterff. Herr Meinrad Stockinger wird zum Schriftführer; zu seiner Stellvertreterin Frau Justina Eibl ernannt. Beisitzer werden die übrigen Gemeinderatsmitglieder.

 

 

 

4. Informationen und Sonstiges

 

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass er sich an die Deutsche Telekom wegen der DSL-Versorgung des Ortes Schlehdorf gewandt hat. Bekanntlich wird der Ortsteil Unterau vom Anschluss der Gemeinde Großweil an das DSL-Netz profitieren, sodass in Unterau ab spätestens Herbst 2008 DSL 6000 verfügbar ist.

 

Die Deutsche Telekom hat eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Ortsteil Schlehdorf zugesagt. Diese soll Anfang 2008 vorliegen. Im Anschluss daran kann über das weitere Vorgehen gesprochen werden.

 

 

 

 

 

Stefan Jocher       Christina Köhler

1. Bürgermeister      Verw. Fachang.