Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024, Erlass
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Kämmerei hat den Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der verschiedenen Sachgebiete, der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen und aus den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Gemeinderat erstellt.
Der Gesamthaushalt 2024 weist demnach ein Volumen von 20.313.900 Euro auf, wobei 12.333.300 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 7.984.600 Euro auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 477.500 Euro angesetzt. Im Vermögenshaushalt sind Investitionen in Höhe von rund 7,2 Mio. Euro für 2024 eingeplant.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 350 v. H..
Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2024 mit 3.805.000 Euro eingeplant. Eine Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen ist in Höhe von 900.000 Euro geplant.
Vor diesem Hintergrund und mit diesen Zahlen hat die Kämmerei folgende Haushaltssatzung erarbeitet:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kochel a. See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je
12.333.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je
7.984.600 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 3.805.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Gemeinde Kochel a. See
Kochel a. See,
Jens Müller
Erster Bürgermeister
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 samt Anlagen und Bestandteilen sowie den Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0