Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 11/2004

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

6. September 2004

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

entschuldigt

unentschuldigt

Vorsitzender:

Englert Werner

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Buchner Josef, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Dersch Erika

 

 

Dullinger Angelica

 

 

Geiger Anton

 

 

Haberfellner Martin

 

 

Herden Rudolf

 

 

Lautenbacher Mathias

 

 

Leutenbauer Maximilian

 

 

Mayer Franz

 

 

Pfleger Eduard

 

 

 

Renner Helmut

 

Resenberger Johann

 

 

Röckenschuß Anton

 

 

 

Rieger Johann

 

Scheifler Josef

 

 

Tochtermann Günter

 

 

 

von Lerchenhorst Franz

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 10/2004 vom 9. August 2004 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              14 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 10/2004 vom 9. August 2004 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 10/2004 vom 09. August 2004 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Nr. 19

 

 

 

 

2. Ausbau der von-Velsen-Straße in Ried; Klassifizierung als

 Haupterschließungsstraße - Beschluss

 

 

Die von-Velsen-Strasse in Ried ist in einem sehr schlechten Zustand. Ein Ausbau ist dringend erforderlich um weitere größere Schäden zu vermeiden und weit höhere zukünftige Kosten aufzufangen. Die Gemeinde Kochel a. See hat am 28. Juli 2003 eine Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von Beiträgen beschlossen.

 

Hierzu beschließt der Gemeinderat Kochel a. See gemäß § 7 der Satzung die von-Velsen-Straße in Ried aufgrund ihrer Bedeutung als Haupterschließungsstrasse einzuordnen. In diesem Falle müsste sich die Gemeinde Kochel a. See an den Ausbaukosten in Höhe von 50 v.H. beteiligen.

 

Möglicher Weise wurde die Straße durch die nun abgeschlossenen Kanalbaumaßnahmen beschädigt so dass die gesamten Kosten in die Kanalbaukosten mit einzurechnen wären.

 

Der Gemeinderat kommt überein, dass die Straße von den Mitgliedern des Bauausschusses zu besichtigen und vorab zu klären ist, ob die Ausbausatzung anzuwenden ist. Nach Vorlage des Ergebnisses durch den Bauausschuss wird sich der Gemeinderat wieder mit der Angelegenheit befassen.                            o.B.

 

 

 

 

3. trimini; Bericht zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2004

 

 

Der Kämmerer informiert den Gemeinderat über die Entwicklung des Ergebnisses des Freizeit- und Erlebnisbades "trimini" anhand der aktuellen Zahlen (Ergebnisse Januar bis einschließlich August 2004). Danach sind die Besucher- wie die Umsatzzahlen gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum der Vorjahre 2001 bis 2003 z. T. stark rückläufig gewesen.

 

Die Besucherzahl betrug im Jahr 2004 132.765 gegenüber 148.828 (2003) und 163.257 (2001). Das Ergebnis des Jahres 2002 ist wegen der halbjährigen Schließung des Bades nicht repräsentativ. Dies bedeutet einen Rückgang um 10,8 % bzw. um 18,7 %. Der Umsatz belief sich auf 673.425 € gegenüber 741.429 € (2003) und 772.757 € (2001). Die Einbußen betragen hier 9,2 % bzw. 12,9 % trotz vorgenommener moderater Erhöhung der Eintrittspreise im Jahr 2004.

 

Sollte dieser Trend der rückläufigen Besucherzahlen für die verbleibenden Monate des Jahres anhalten, so dürfte das im Haushaltsplan angestrebte operative Ergebnis (Einnahmen und Ausgaben bereinigt um Versicherungsleistungen bzw. -schäden und kalkulatorische Kosten) mit einem Defizit in Höhe von 72.400,00 € nicht erreicht werden.

 

Gemeinderatmitglied Franz Mayer moniert, dass der Gemeinderat hierüber informiert wird. Kämmerer Buchner antwortet, dass aus Sicht der Verwaltung der Gemeinderat darüber informiert werden sollte, um ggfls. rechtzeitig die erforderlichen Schritte einleiten zu können.

 

Der Gemeinderat nimmt die Informationen der Kämmerei zur Kenntnis.

 

 

 

4. Gemeinsame 5. Klasse der Gemeinden Kochel a. See, Schlehdorf und

 Großweil, Umlegung des Schulaufwandes – Beschluss -

 

 

(siehe Gemeinderatsbeschluss vom 09. August 2004 Nr. 14)

 

Die Schüler der Gemeinden Kochel a. See, Schlehdorf und Großweil werden im Schuljahr 2004/2005 in der Grund- und Teilhauptschule Kochel a. See unterrichtet.

 

Bereits jetzt steht fest, dass im Schuljahr 2005/2006 die Schüler der 6. Klasse der genannten Gemeinden ebenfalls in Kochel a. See unterrichtet werden.

Die Kosten der Schülerbeförderung von Großweil und Schlehdorf nach Kochel a. See trägt der Schulverband Großweil/Schlehdorf.

 

Der erforderliche Schulaufwand, wird nach Schülerzahl umgelegt und durch die Gemeinde Kochel a. See vom Schulverband Großweil/Schlehdorf erhoben.

Dabei handelt es sich insbesondere um Lernmittel und dem sachlichen Schulaufwand.

 

Gebäude-, Reinigungs-, Personalkosten, Abschreibung bzw. kalk. Kosten werden von den Gemeinden Schlehdorf bzw. Großweil nicht erhoben.

 

Der Gemeinderat Kochel a. See stimmt dieser Kostenaufteilung zu.  14 : 0

 

 

 

5. Betriebsleitung und –ausführung im Körperschaftswald (Gemeindewald)

 durch das Bayerische Forstamt – Beschluss -

 

 

 

(siehe Gemeinderatsbeschluss vom 09. August 2004 Nr. 13)

 

Mit Schreiben vom 14. Juli 2004 teilt das Bayerische Forstamt Bad Tölz mit, dass gemäß der Forstreform für die Betriebsleitung und Beaufsichtigung des Gemeindewaldes künftig Entgelte anfallen.

 

Für die künftige Betriebsleitung und Beaufsichtigung sind jährlich 411,00 Euro an das Bayerische Forstamt Bad Tölz zu entrichten.

 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

Entgelt für Fläche  13.6 ha x 3,50 Euro =     47,60 Euro

Entgelt für Hiebsatz  104  fm x 3,50 Euro =  364,35 Euro

 

Jährlicher Gesamtaufwand = 411,95 Euro

 

Für die Gemeinde Kochel a. See bestünde jedoch auch die Möglichkeit, die vorgenannten Aufgaben den Waldbesitzervereinigungen zu übertragen, die die Kosten neben der Grundgebühr, nach der tatsächlich aufgearbeiteten Holzmenge erheben, wobei allerdings die Hiebsätze zwischen 1,50 und 2,50 Euro betragen würden.

 

Gemeinderatsmitglied und Waldreferent Max Leutenbauer schlägt vor, auch künftig mit dem Bayerischen Forstamt eine angebotene vertragliche Regelung zu treffen. Max Leutenbauer ist Beschäftigter des Bayer. Forstamtes und mit den Waldeigentumsverhältnissen der Gemeinde bestens vertraut. Die Betriebsleitung und Beaufsichtigung würde sich dadurch einfacher gestalten und für die Gemeinde auch entsprechende Vorteile bringen.

Gleichzeitig sollte eine Holzvermarktung über eine Waldbesitzervereinigung erfolgen, dadurch würde sich der Hiebsatz je fm um 0,50 Euro ermäßigen.

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Bayerischen Forstamt Bad Tölz die Betriebsleitung und Ausführung zu übertragen und genehmigt die hierfür zu leistenden Gebühren.

 

Der 1. Bürgermeister Werner Englert wird ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Forstamt zu schließen und diesen namens der Gemeinde Kochel a. See rechtsverbindlich zu unterzeichnen.               14 : 0

 

 

 

 

 

 

6. Neubesetzung der Ausschüsse; Schreiben des Landratsamtes

 Bad Tölz - Wolfratshausen – Information -

 

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert verliest das Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 09. August 2004. In diesem Schreiben wird festgestellt, dass der Gemeinderat wissentlich (einvernehmlich) gegen die Maßgaben des Art. 33 GO und § 6 der eigenen Satzung verstoßen hat.

 

Die Gemeinde hat bewusst das d`Hondtsche-Verfahren nicht angewandt. Sie hat damit wissentlich gegen die Geschäftsordnung gehandelt.

 

Das Landratsamt bittet im vorgenannten Schreiben die Gemeinde, ihre Ausschüsse entsprechend Art. 33 GO neu zu besetzen, wobei zugleich die Grundsätze des VGH-Urteil vom 17.03.2004 zu beachten sind.

 

Dies bedeutet, dass das d`Hondtsche-Verfahren dann nicht mehr anzuwenden ist, wenn eine Partei übervorteilt wird. Dies wäre nun in der Zusammensetzung des Gemeinderates der Fall.

 

Eine Neubesetzung kann dann erfolgen, wenn sich die Gemeinderatsmitglieder in der Zusammensetzung auch hinsichtlich einer Neuorientierung von Ausschussgemeinschaften einig sind und dadurch eine Berechnung der Ausschusssitze möglich ist.

 

Die Verwaltung hat zum nun bestehenden Urteil ein Berechnungsprogramm angefordert.

 

Der 1. Bürgermeister schlägt vor, eine gemeinsame Besprechung der Gemeinderatsmitglieder anzusetzen und in dieser Besprechung die Gruppierungen zur Ausschussvergabe festzulegen. Die Verwaltung wird dann nach dem getroffenen Ergebnis Beispiele zur Zurechnung der Sitze an die einzelnen Gruppierungen vorlegen.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des 1. Bürgermeisters zu. o.B.

 

 

 

 

7. Informationen und Sonstiges

 

 

Gemeinderatsmitglied Resenberger berichtet dem Gemeinderat, dass er zusammen mit Herrn Gemeinderat Leutenbauer die Standsicherheitsprüfung für den Maibaum in Ort vorgenommen hat und alles in Ordnung sei.