Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 12/2004

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

27. September 2004

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

entschuldigt

unentschuldigt

Vorsitzender:

Englert Werner

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Rauch Hans, Verw. Amtsrat

Buchner Josef, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Dersch Erika

 

 

Dullinger Angelica

 

 

Geiger Anton

 

 

Haberfellner Martin

 

 

Herden Rudolf

 

 

Lautenbacher Mathias

 

 

Leutenbauer Maximilian

 

 

Mayer Franz

 

 

Pfleger Eduard

 

 

Renner Helmut

 

 

Resenberger Johann

 

 

Röckenschuß Anton

 

 

Rieger Johann

 

 

Scheifler Josef

 

 

Tochtermann Günter

 

 

von Lerchenhorst Franz

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 11/2004 vom 6. September 2004 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              17 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 11/2004 vom 6. September 2004 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Gemeinderatsmitglied Angelica Dullinger moniert, dass die Sitzungsniederschrift Nr. 11/2004 vom 06.09.2004 TOP Nr. 3 nicht richtig bzw. unvollständig ist. Die von ihr vorgebrachten Redebeiträge sind in der Niederschrift nicht enthalten. Sie bezeichnet diese Protokollierung als tendenziell.

 

1. Bürgermeister Englert und Gemeinderatsmitglied Josef Scheifler weisen diese Aussagen mit Entschiedenheit zurück. Die mit der Erstellung der Niederschrift beauftragten Bediensteten üben ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die Aussage, dass die Berichterstattung tendenziell erfolgt, wird deshalb mit Nachdruck zurück gewiesen.

 

Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten soll in Zukunft in der Niederschrift auf die Angabe von Wortbeiträgen weitgehendst verzichtet werden. Sollten Wortbeiträge wieder gegeben werden, so haben die Sitzungsteilnehmer dies jeweils zu beantragen.

 

 

 

2. Jürgen Tilgner; Neubau eines Doppelhauses in Kochel a. See,

 Alte Straße 11, Fl.Nr. 1987 - Beschluss

 

 

Herr Jürgen Tilgner, Sudetenstraße 11, 82194 Gröbenzell, hat einen Vorbescheid für den Neubau eines Doppelhauses in Kochel a. See, Fl. Nr. 1987, Alte Straße 11, eingereicht.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. 17 : 0

 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und bereitzustellen. Das Grundstück darf nur über eine Zufahrt erschlossen werden. Das Gebäude ist an die öffentliche Entwässerungseinrichtung und an die Trinkwasserversorgung anzuschließen. Die Abstandsflächen sind einzuhalten. Die Gestaltung, Höhen- und Größenentwicklung bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

3. Studie zur Wasserversorgung; Kostenaufteilung - Beschluss

 

 

Die Gemeinde Kochel a. See hat auf Verlangen des Landratsamtes Bad Tölz – Wolfratshausen und des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim namens der Wasserverbände und Wassergemeinschaften im Bereich der Talorte eine Studie zur Sanierung der Trinkwasserversorgung in Auftrag gegeben.

 

Die Studie wurde durch das Ing. Büro Dr. Rietzler und Heidrich erstellt.

Die Gesamtkosten betrugen 21.638,39 Euro.

 

Der Gemeinderat beschließt die Kosten auf die betroffenen Wasserversorger umzulegen und anzufordern.              17 : 0

                                                                                                        Berichtigt: 16 : 1

Die Aufteilung hat nach der verkauften Wassermenge im Durchschnitt der letzten 3 Jahre zu erfolgen.

 

Betroffen sind die Wasserbeschaffungsverbände Kochel a. See und Ried, sowie Wassergemeinschaften Ort und Pessenbach. Die Gemeinde Kochel a. See selbst ist durch das Versorgungsgebiet Altjoch betroffen.

 

 

 

4. Ausbau der von-Velsen-Straße in Ried; Auftragsvergabe,

 Geschwindigkeitsbeschränkung - Beschluss

 

 

(Siehe Gemeinderatsbeschluss vom 20.09.2004.)

 

1. Bürgermeister Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen ausführlichen Bericht über die Angelegenheit. Er gibt bekannt, dass der Bau- und Straßenausschuss am 20.09.2004 eine Ortbegehung vorgenommen hat.  Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die von-Velsen-Straße in einem sehr schlechten Zustand befindet. Ein Ausbau ist dringend erforderlich um weitere größere Schäden zu vermeiden. Zur vollständigen Erneuerung des Straßenbelages liegt ein Angebot der Firma Strohmaier über 8.589,80 Euro (Brutto) und ein Angebot der Firma Schulz über 7.799,84 Euro (Brutto) vor.

 

1. Bürgermeister Englert gibt bekannt, dass die Anwohner gebeten haben, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken.

 

Beschlossen wird: 17 : 0

 

Die von-Velsen-Straße wird entsprechend des Angebotes der Firma Schulz ausgebaut. Der Firma Schulz wird der Auftrag zum Ausbau zum Preis von 7.799,84 Euro (brutto) erteilt.

 

Zur Deckung des Aufwandes sind entsprechend der Ausbaubeitragssatzung vom 28. Juli 2003 Beiträge zu erheben. Diese Beiträge sind mit Bescheid festzusetzen.

 

Die von-Velsen-Straße wird als Haupterschließungsstraße eingestuft. Entsprechend der Ausbaubeitragssatzung vom 28. Juli 2003 beträgt die Eigenbeteiligung der Gemeinde für die Fahrbahn 50 v.H.

 

Der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird zugestimmt. 1. Bürgermeister Englert und die Verwaltung werden beauftragt, die Stellungnahme der Polizei einzuholen und das weitere zu veranlassen.

 

 

 

5. Feuerwehrgerätehaus Ried; Auftragsvergabe, - Beschluss -

 

 

Der Vorsitzende gibt den Mitgliedern des Gemeinderates das Ergebnis der Vorberatung im Bauausschuss vom 20.09.2004 (TOP 2) bekannt. Danach ist der Schlauchturm des Feuerwehrgerätehauses in Ried dringend sanierungsbedürftig.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 17 : 0

 

  • Der Firma Markus Greiner GmbH wird der Auftrag zur Ausführung der Spenglerarbeiten zum Preis von 5.444,16 € (brutto) gemäß Angebot vom 07.07.2003 erteilt,

 

  • die Firma Elektro Baumgartner erhält den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten zum Preis von 3.814,87 € (brutto) gemäß ihrem Angebot vom 11.06.2003,

 

  • Reparaturarbeiten werden von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs ausgeführt,

 

  • sofern Arbeiten an tragenden Teilen erforderlich sein sollten, wird der Auftrag zur Ausführung der Baumeisterarbeiten an die Firma Franz Bauer & Sohn zum Preis von 22.956,40 (brutto) gemäß Angebot vom 14.06.2003 vergeben.

 

 

 

6. Einführung einer Zweitwohnungssteuer - Information

 

 

Herr 1. Bürgermeister Englert und Kämmerer Buchner informieren die Mitglieder des Gemeinderates über die neueste Entwicklung. Danach ist das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts, das in § 6 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorsieht, am 20. Juli 2004 beschlossen worden. Damit hat der Bayerische Landtag das Verbot einer Steuer auf das Innehaben einer Wohnung aus Art. 3 Abs. 3 KAG gestrichen.

 

Das Gesetz ist am 1. August 2004 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt haben Bayerns Kommunen die Möglichkeit, eine örtliche Aufwandssteuer zu erheben (Art. 3 Abs. 1 KAG). Der Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung ist von der Genehmigungs- und Zustimmungspflicht nach Art. 2 Abs. 3 KAG ausgenommen. Unter Zweitwohnungssteuer ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verstehen, wenn und soweit diese in dem besonderen Aufwand des Innehabens einer Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung zum Ausdruck kommt.

 

Nach ersten Erhebungen der Verwaltung dürften im Gemeindegebiet ca. 300 Fälle vorhanden sein. Im Falle der Erhebung dieser neuen Steuer könnte die Gemeinde Kochel a. See mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 110.000,00 bis 130.000,00 € rechnen, die ausnahmslos in der Gemeindekasse verbleiben würden. Mit der am 1. Januar 1993 in Kraft getretenen KAG-Änderung wurde in Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG die gesetzliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die zur Erhebung eines Kurbeitrages berechtigten Gemeinden die Inhaber von Zweitwohnungen zu einem pauschalen Kurbeitrag heranziehen können. Da an dieser Vorschrift nichts geändert werden soll und wegen der unterschiedlichen Zielrichtungen von Beitrag und Steuer, wird davon ausgegangen, dass ein rechtliches nebeneinander von Kurbeitrag und Zweitwohnungssteuer zulässig ist. Sofern auf die Erhebung dieses pauschalen Kurbeitrags im Falle der Einführung verzichtet werden sollte, würde dies zu einem Ausfall in Höhe von ca. 10.000,00 € führen.

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Grundsatzbeschluss soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates gefasst und ggfs. die entsprechende Satzung beschlossen werden.

 

 

 

7. Informationen und Sonstiges

 

 

 a)  Bauvorhaben Stefan Herrmann in Altjoch 12 a

 

3. Bürgermeister Günter Tochtermann bittet um Mitteilung des Sachstandes hinsichtlich des „Schwarzbaues“ in Altjoch 12 a.

 

1. Bürgermeister Englert berichtet, dass das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Beseitigung der nicht genehmigten Bauvorhaben mit Fristsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes angeordnet hat. Eine Rücksprache mit dem Landratsamt hat ergeben, dass die Angelegenheit überwacht und weiter verfolgt wird.

 

 

 b) Bauvorhaben im Bereich des Bahnhofes Kochel a. See

 

Gemeinderatsmitglied Franz Mayer bittet um Mitteilung, welche Arbeiten im Bereich des Bahnhofgeländes ausgeführt werden.

 

1. Bürgermeister Englert gibt bekannt, dass von der Deutschen Bahn AG im Bereich des Bahnhofes neue Gleise verlegt werden und deshalb umfangreiche Erdarbeiten erforderlich sind.

 

Ferner werden die Gleise im Bereich des Friedzaunweges vollständig entfernt. Dies entspricht dem Wunsch der Gemeinde und der Anlieger, da dadurch eine Verbesserung der Verkehrssituation eintritt.