Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.11.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

6. Abwasserbeseitigung für das Walchenseegebiet

 

 

a)        Sachstandsbericht durch Ingenieurbüro und

 Wasserwirtschaftsamt Weilheim

 

1. Bürgermeister Englert erstattet einen ausführlichen Bericht über die Angelegenheit. Er gibt bekannt, dass von der Gemeinde Kochel a. See hinsichtlich der Abwasserentsorgung für die Gemeindeteile Urfeld und Walchensee zeitnah eine verbindliche Entscheidung zu treffen ist.

 

Dabei ist festzulegen, ob

 

a) die Abwässer auf Dauer über eine der neuen Richtlinie entsprechenden Kleinkläranlage (mit Nachrüstung, Eigenüberwachung, Wartung, Einschaltung eines privaten Sachverständigen), entsorgt, oder

 

b) die Ortsteile mittelfristig an eine zentrale Abwasseranlage (Kochel a. See) angeschlossen werden.

 

Die Gemeinde Kochel a. See hat deshalb das Ing. Büro Obermeyer Planen und Beraten GmbH, Neu-Ulm, mit der Erstellung einer Studie für die Abwasserentsorgung am Walchensee beauftragt.

 

Zur Reinigung des Schmutzwassers wurden dabei folgende Varianten untersucht:

 

1. Zentrale Kläranlage für die Ortschaft Walchensee mit Einleitung des gereinigten Abwassers in den Walchensee; Kläranlagenstandort in der Ortschaft Walchensee. In Urfeld, Zwergern und Einsiedl wird das Abwasser weiterhin in Kleinkläranlagen gereinigt, die soweit erforderlich ertüchtigt werden.

 

  1. Zentrale Kläranlage für die Ortschaften Walchensee und Urfeld mit Einleitung des gereinigten Abwassers in den Walchensee im Bereich des Ablaufstollens zum Walchenseekraftwerk; Kläranlagenstandort in Urfeld. In Zwergern und Einsiedl wird das Abwasser weiterhin in Kleinkläranlagen gereinigt, die soweit erforderlich ertüchtigt werden.

 

  1. Abwasserüberleitung aus den Ortschaften Walchensee und Urfeld über die Kanalisation in Kochel a. See zur Kläranlage Kochel. Ausbau der Kläranlage Kochel im erforderlichen Umfang. In Zwergern und Einsiedl wird das Abwasser weiterhin in Kleinkläranlagen gereinigt, die soweit erforderlich ertüchtigt werden.

 

  1. Abwasserüberleitung aus den Ortschaften Walchensee, Zwergern und Einsiedl über die Kanalisation in Wallgau zur Kläranlage Mittenwald. Das erforderliche Abwasserkontingent wird von den Gemeinde Krün und Wallgau zur Verfügung gestellt. In Urfeld wird das Abwasser weiterhin in Kleinkläranlagen gereinigt, die soweit erforderlich ertüchtigt werden.

 

  1. Das Abwasser wird in den Ortschaften Walchensee, Urfeld, Zwergern und Einsiedl weiterhin in Kleinkläranlagen gereinigt, die soweit erforderlich ertüchtigt werden.

 

Die Zusammenfassung der durchgeführten Kostenvergleichsrechnung hat in der Studie vom Februar 2004 zu folgenden Ergebnissen geführt:

 

 

Variante 1

Kläranlage

Walchensee

EUR

Variante 2

Kläranlage

Urfeld

EUR

Variante 3 a

Kläranlage

Kochel

EUR

Variante 3 b

Kläranlage

Kochel

EUR

Variante 4

Kläranlage Mittenwald

EUR

Variante 5

Kleinklär-anlagen

EUR

 

 

 

 

 

 

 

Investitions-

kosten

3.187.850

4.067.950

3.753.400

4.282.600

3.717.330

2.034.500

Betriebs-

kosten

99.150

110.880

97.770

97.770

92.396

99.750

Projektkostenbarwerte

7.277.517

8.371.895

7.272.243

7.801.443

7.275.283

8.099.204

Bewertung %

100,07 %

115,12 %

100,00 %

107,28 %

100,04 %

111,37 %

 

Die Studie stellt zusammenfassend fest, dass die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt, dass die Varianten 1 (zentrale Kläranlage in Walchensee), 3 a (Abwasserüberleitung zur Kläranlage Kochel ohne Ausbau der bestehenden Kläranlage) und 4 (Abwasserüberleitung zu Kläranlage Mittenwald) die wirtschaftlichsten Lösungen darstellen.

Für eine zentrale Kläranlage im Vergleich zu der Lösung mit Kleinkläranlagen (Variante 5) sprechen auch nicht-monetäre Faktoren. Die Abwasserreinigung in Kleinkläranlagen kann aufgrund der geringen Reinigungsleistung:

 

-                 keinen weitgehenden Abbau der Stickstoffverbindungen,

 

-                 überwiegend keine Phosphatelimination sowie

 

-                 keine Entkeimung

 

bewirken. Dies führt zur einer höheren Schmutzbelastung des Vorfluters (Grundwasser/Walchensee) gegenüber einer Lösung mit zentraler Kläranlage.

 

Vorteile einer zentralen Kläranlage gegenüber der Abwasserreinigung in Kleinkläranlagen sind:

 

-                 Minimierung der Betriebs- und Wartepunkte

 

-                 Minimierung der Einleitpunkte bzw. keine diffuse Einleitung von Abwasser,

 

-                 bessere Kontrolle der Einleitwerte

 

-                 stabilere Betriebsverhältnisse.

 

Bei Bewertung der wirtschaftlichsten Varianten (1, 3 a und 4) in wasserwirtschaftlicher Hinsicht sind eindeutig die Varianten 3 a und 4 vorzuziehen, da hierbei das Abwasser am weitestgehendsten vom Walchensee ferngehalten wird.

Im direkten Vergleich der Varianten 3 a und 4 ist festzuhalten, dass bei der Variante 3, 1.323 Einwohnerwerte (EW) vom Walchensee ferngehalten und 102 EW weiterhin in Kleinkläranlagen entsorgt werden. Bei der Variante 4 werden 1.193 EW vom Walchensee ferngehalten und 232 EW weiterhin in Kleinkläranlagen entsorgt. In sofern ist die Variante 3 a wasserwirtschaftlich etwas günstiger zu bewerten. Auch bleibt bei dieser Variante die Abwasserentsorgung des kompletten Gemeindegebietes im Zugriff der Gemeinde Kochel a. See.

 

1. Bürgermeister Englert weist darauf hin, dass den Walchenseer Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben wird, aus ihrer Sicht zu dem Projekt „Abwasserentsorgung am Walchensee“ Stellung zu nehmen und ihre Auffassungen der Gemeinde vorzubringen. Anliegen des Gemeinderates ist es, vor einer endgültigen Entscheidung die Meinung der Betroffenen zu erkunden und die noch offenen Fragen einer sachkundigen Prüfung zuzuführen. Von der Gemeinde wird eine Entscheidung erst nach eingehender Würdigung der rechtlichen und technischen Situation erfolgen.

 

1. Bürgermeister Englert weist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben vom 02.11.2004 an die Hauseigentümer von Walchensee und Urfeld hin. Mit diesem Schreiben sind die Eigentümer von der Gemeinde über den Sachstand informiert worden. Eine Ausfertigung dieses Schreibens ist der Sitzungsniederschrift als Anlage I beigefügt.

 

Im Anschluss an die Ausführungen des 1. Bürgermeisters stellt Herr Dipl. Ing. Grötzinger, Ing. Büro Obermeyer Planen und Beraten, den wesentlichen Inhalt der Studie vor und erläutert an Hand von Overhead-Folien die Ergebnisse dieser Studie.

Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Studie und noch nicht um eine Vorplanung handelt.

 

Die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim, Frau Dr. Lehnhart, Frau Schulze, Herr Riedl und Herr Schwimmbeck sind in der Sitzung anwesend und nehmen in wasserwirtschaftlicher Hinsicht zu der Angelegenheit ausführlich Stellung.

 

Herr Riedl erläutert die wasserwirtschaftlichen Grundlagen für die Einleitung von Abwasser und stellt die entsprechenden Rechtsgrundlagen vor. Er stellt fest, dass der Schutz des Walchensees in diesem Rahmen höchste Priorität genießt.

 

Er stellt fest, dass die derzeitige Phosphorfracht dringend einer weiteren Reduzierung bedarf. Die Abwässer müssen deshalb unbedingt vom Walchensee fern gehalten werden. Aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes sind die Anforderungen für eine zentrale Abwasserbeseitigung zur Kläranlage Kochel a. See mit vertretbaren Kosten zu realisieren. Auch in technischer Hinsicht kann eine Ableitung der Abwässer nach Kochel a. See verwirklicht werden. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim schließt sich deshalb dem Ergebnis der Studie vom Februar 2004 an.

 

Nach den Vorstellungen des Wasserwirtschaftsamtes hat die Realisierung der Abwasserentsorgung zur Kläranlage Kochel a. See bis spätestens 2011 zu erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind für Neubauten Übergangslösungen mit 3-Kammern-Ausfallgruben vorzusehen. Für bereits nachgerüstete Kleinkläranlagen können Übergangslösungen bis 2014 vorgesehen werden.

 

Frau Dr. Lehnhart erklärt, dass der Walchensee aus wasserwirtschaftlicher Sicht ein äußerst sensibles Gewässer darstellt. Der Walchensee ist nach dem Regionalplan (Region 17) potentielles Trinkwasserreservoir.  Auf Grund der Bodenverhältnisse erfolgt die Versickerung der Abwässer ohne Verzögerung und ohne Reinigung in den See. Die Wasserqualität des  Walchensees ist nach den erfolgten Sanierungsmaßnahmen (z.B. Neubau der Kläranlage Oberes Isartal) wieder als nährstoffarm einzustufen. Besonders im Uferbereich des Ortsteiles Walchensee sind jedoch erhöhte Belastungen nachweisbar, die auf die Einleitung der Abwässer in den Untergrund zurück zu führen sind. Als langfristige Sicherung ist die Minimierung aller stofflichen Belastungen, vor allen des Phosphors, dringend erforderlich.

 

Die Ableitung des Abwassers zur zentralen Kläranlage Kochel a. See stellt für den Walchensee die geringste Belastung dar.  Die höchste Belastung für den Walchensee stellt die Beibehaltung der Kleinkläranlagen dar. Die Variante „Kleinkläranlagen“ ist deshalb vom Wasserwirtschaftsamt als undiskutabel einzustufen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht muss deshalb eine Ableitung der Abwässer zur Kläranlage Kochel a. See erfolgen.

 

Herr Schwimmbeck bestätigt diese Aussagen und führt aus, dass die Kleinkläranlagen bei Phosphor eine maximale Reinigungsleistung von 30 % erreichen. Im Gegensatz zu einer zentralen Abwasserbeseitigung kann bei Kleinkläranlagen der Phosphorgehalt nicht entscheidend verringert werden. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht gibt es deshalb zu einer zentralen Abwasserableitung zur Kläranlage  Kochel a. See keine vertretbare Alternative.

 

1. Bürgermeister Englert schlägt vor, dass die Thematik nochmals von allen Beteiligten ausführlich geprüft und das Für und Wider einer eingehenden Würdigung unterzogen wird. Er erklärt, dass die betroffenen Grundstückseigentümer rechtzeitig und umfassend über das weitere Vorgehen informiert werden.

 

Die Gemeinde steht zu Gesprächen und weiteren Informationen selbstverständlich zur Verfügung.

 

 

 

 b) Diskussion

 

Auf Grund der Vorträge zu TOP 6 a besteht eine lebhafte Diskussion, in der eine Vielzahl von Fragen an das Ingenieurbüro, das Wasserwirtschaftsamt und den Gemeinderat gerichtet werden.

 

Aus dem Kreis der anwesenden Bürgerinnen und Bürger werden die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Studie vom Februar 2004 bezweifelt. Diese Zweifel stützen sich darauf, dass in der Studie eine zentrale Abwasserbeseitigung des Campingplatzes Lobesau und des „Klösterls“ nicht enthalten ist. Im Falle eines Anschlusses dieser beiden Objekte an das Kanalnetz sind die in der Studie genannten Kosten nicht mehr zutreffend. Hinzu kommt, dass bei der Berechnung der Kosten für die Herstellung einer Hauskläranlage außer Acht gelassen wurde, dass nicht alle Kleinkläranlagen neu erstellt werden müssen. In vielen Fällen dürfte eine Nachrüstung ausreichend sein. Auch dies führt zu einer Änderung der Kostensituation und ggfs. auch zu einem anderen Ergebnis bei der Bewertung der einzelnen Varianten. Aus diesem Grund wird von einigen Sprechern eine eingehende Überprüfung dieser Studie bzw. die Erstellung einer weiteren Studie durch ein anderes Ingenieurbüro für unumgänglich gehalten.

 

Ferner werden Zweifel über die Höhe der Kosten bei  der Verlegung der Abwasserleitung im Seebereich vorgebracht, da der See eine Tiefe von bis zu 200 Meter aufweist und durch die Seeabsenkung eine gravierende Veränderung des Wasserspiegels erfolgt. Aus diesem Grund sind Mehrkosten bei der Verlegung der Abwasserleitung zu erwarten.

 

Von einigen Versammlungsteilnehmern wird bemängelt, dass bis jetzt keine Alternativlösungen –z.B. Neubau von Pflanzenkläranlagen- untersucht worden sind. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bayer. Landtag dezentrale Lösungen ausdrücklich begrüßt und auch bezuschusst.

 

Es besteht Rechtsunsicherheit dahingehend, ob die Wasserwirtschaftsverwaltung den Bau einer zentralen Entwässerungseinrichtung mit Ableitung der Abwässer zur Kläranlage Kochel a. See zwingend vorschreiben kann. Einige Bürger kündigen an, dass sie gemeinsam eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen und alle rechtlichen Mittel gegen einen Anschluss an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung ausschöpfen werden.

 

Da der Walchensee bereits jetzt eine gute Wasserqualität aufweist, wird für den Bau einer zentralen Abwasserentsorgungsanlage keine Notwendigkeit gesehen. Mit der Nachrüstung der bestehenden Kleinkläranlagen kann die Wasserqualität auch ohne zentrale Abwasserbeseitigung verbessert werden.

 

Herr Richard Öttl gibt bekannt, dass am 25.11.2004 von den Walchenseer Bürgern eine Informationsveranstaltung durchgeführt wird. Bei dieser Veranstaltung sind auch fachkundige Personen für den Bereich Kleinkläranlagen und Pflanzenkläranlagen anwesend. Herr Öttl bittet die Damen und Herren des Gemeinderates und die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim um ihre Teilnahme.

 

 

 

7. Sitzungsniederschrift

 

 

 Dieser Tagesordnungspunkt wird zurück gestellt.

 

 

 

 

  1. Aufstellung des Bebauungsplanes in Walchensee, Am Tanneneck

 – Sachstandsbericht -

 

 

 Dieser Tagesordnungspunkt wird zurück gestellt.

 

 

 

  1. Neubesetzung der Ausschüsse; Schreiben des Landratsamtes

 Bad Tölz - Wolfratshausen

 

 

Dieser Tagesordnung wird bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zurück gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

Werner Englert       Hans Rauch

1. Bürgermeister       Verw. Amtsrat