Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 22.11.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 15/2004

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

Montag, 22. November 2004

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

entschuldigt

unentschuldigt

Vorsitzender:

Englert Werner

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Rauch Hans, Verw. Amtsrat

Buchner Josef, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Dersch Erika

 

 

 

Dullinger Angelica

 

Geiger Anton

 

 

Haberfellner Martin

 

 

Herden Rudolf

ab TOP 3 anwesend

 

Lautenbacher Mathias

 

 

Leutenbauer Maximilian

 

 

Mayer Franz

 

 

Pfleger Eduard

 

 

Renner Helmut

 

 

Resenberger Johann

 

 

Röckenschuß Anton

 

 

Rieger Johann

 

 

Scheifler Josef

 

 

Tochtermann Günter

 

 

von Lerchenhorst Franz

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 13/2004 vom 18. Oktober 2004 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              15 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 13/2004 vom 18. Oktober 2004 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

 

 

2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan; Feststellungsbeschluss

 

 

(s. Gemeinderatsbeschlüsse vom 13.01.2003, 20.01.2003 und 01.12.2003)

 

1. Bürgermeister Englert und Verw. Amtsrat Rauch erstatten den Mitgliedern des Gemeinderates einen zusammenfassenden Bericht über die Angelegenheit.

 

1. Bürgermeister Englert gibt bekannt, dass der Gemeinderat Kochel a. See in seinen Sitzungen am 13.01.2003, 20.01.2003 und 01.12.2003 die während der ersten und zweiten öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt hat.

 

Zwischenzeitlich hat das Wasserwirtschaftsamt Weilheim mit Schreiben vom 15.11.2004 nochmals Stellung genommen. Dieses Schreiben wird den Mitgliedern des Gemeinderates verlesen.

 

Das Wasserwirtschaftsamt hat mitgeteilt, dass aufgrund der nachweislich großen Anstrengungen der Gemeinde Kochel a. See zur Lösung der Probleme der Wasserversorgung in den Talorten die Einwendungen bezüglich der gesicherten Erschließung (Wasserversorgung) insoweit zurückgenommen werden können, dass dem Flächennutzungsplan unter Beachtung der in den vorliegenden Stellungnahmen enthaltenen Hinweisen und Anregungen zugestimmt werden kann.

 

Beschlossen wird: 14 : 1

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 01.12.2003 wird samt dem Erläuterungsbericht festgestellt.

 

1. Bürgermeister Englert wird beauftragt, den Flächennutzungsplan dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen gemäß § 6 des Baugesetzbuches zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

 

3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gewerbegebiet Pessenbach

 

 

 a) Würdigung der Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Herr Nadler und Herr Wurm sind in der Sitzung anwesend und geben den Mitgliedern des Gemeinderates die während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahmen der Träger der öffentliche Belange und der Privatpersonen bekannt.

 

Die Stellungnahmen werden nach Beratung wie folgt gewürdigt:

 

 Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 07.05.2004

 

Keine Bedenken und Anregungen.

 

 Schreiben der DB Energie GmbH vom 18.05.2004

 

Keine Bedenken und Anregungen.

 

 Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern vom 27.05.2004

 

Keine Bedenken und Anregungen.

 

 Schreiben der Deutschen Telekom AG, T-Com vom 27.05.2004

 

Keine Bedenken und Anregungen.

 

 Schreiben des Planungsverbandes Region Oberland vom 08.06.2004

 

Keine Bedenken und Anregungen.

 

 Schreiben der DB Energie GmbH vom 16.06.2004

 

Keine Bedenken und Anregungen.

 

 Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 24.06.2004

 

Keine Bedenken und Anregungen.

 

 Schreiben des Wasserversorgungsvereines Ort vom 16.05.2004

 

In seiner Sitzung am 18.10.2004 hat sich der Gemeinderat mit der Problematik der Wasserversorgung eingehend befasst:

 

Es erfolgten bereits mehrere Gespräche zwischen der Gemeinde Kochel a. See, dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen, dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim und den betroffenen Wasserbeschaffungsverbänden- bzw. gemeinschaften.

  15 : 0

Mit dem Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt wurde dabei folgendes Vorgehen vereinbart:

 

Es wird ein Unternehmensträger für die Planung und Ausführung des Gesamtvorhabens bestimmt und ein Bauzeitenplan für die Umsetzung des Gesamtvorhabens (baureife Planung und Bauabschnitte) erstellt.

Die Gemeinde Kochel a. See hat bereits zusammen mit den betroffenen Wasserverbänden durch das Ing. Büro Ritzler & Heidrich eine Studie zur Wasserversorgung erstellen lassen.

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat mit Schreiben vom 28.06.2004 mitgeteilt, dass mit dieser Studie Lösungsvorschläge zur künftigen Sicherung der Wasserversorgung aufgezeigt worden sind.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht steht der Ausweisung von weiteren Bebauungsgebieten im Gemeindegebiet Kochel a. See aus der Sicht der Wasserversorgung grundsätzlich dann nichts mehr entgegen, sobald mit der Verwirklichung der ins  Auge gefassten Variante begonnen wird. Dies ist nach Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim dann gegeben, sobald eine baureife Planung vorgelegt wird, oder zumindest ein Bauzeitenrahmenplan erstellt ist.

 

Hierzu wurde bereits folgendes beschlossen:

 

Die Gemeinde Kochel a. See erkennt die Notwendigkeit einer Sanierung der Wasserversorgung und ist bereit, zusammen mit den betroffenen Wasserbeschaffungsverbänden und –gemeinschaften die dafür erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Der vom Landratsamt und vom Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagenen Vorgehensweise wird insoweit zugestimmt.

 

Die Gemeinde Kochel a. See tritt im Einvernehmen mit den Wasserbeschaffungsverbänden und -gemeinschaften als Unternehmensträger für Planung und Ausführung des Gesamtvorhabens auf.

 

Die Gemeinde Kochel a. See erteilt einem Ingenieurbüro den Auftrag für die Weiterentwicklung der Variantenstudie. Dieser Auftrag beinhaltet auch die Erstellung einer Ablaufplanung zur Umsetzung der Maßnahmen in den nächsten Jahren mit Bauabschnittsbildung. Die Auftragserteilung ist bereits erfolgt.

 

Das weitere Vorgehen erfolgt in Abstimmung mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt.

 

Das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen und das Wasserwirtschaftsamt Weilheim wurden gebeten, wie auch bereits schriftlich zugesichert, die bei den Bauleitplanungen vorgebrachten Stellungnahmen unter Würdigung des Gemeinderatsbeschlusses zur überarbeiten.

 

Damit sind die vorgebrachten Bedenken des Wasserversorgungsvereins Ort ausgeräumt und die Anregungen ausreichend berücksichtigt worden.

 

Es ist ein Gewerbegebiet festgesetzt, Betriebswohnungen sind ausnahmsweise zulässig, sonstige Wohnungen sind unzulässig.

 

Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz – Wolfratshausen, Humanmedizin vom 11.05.2004

 

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

 Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz – Humanmedizin vom 24.06.2004

 

Siehe Beschluss zur Trinkwasserversorgung, Schreiben Wasserversorgungsverein Ort

 

Damit sind die vorgebrachten Bedenken ausgeräumt. 15 : 0

 

 

Gemeinderatsmitglied Rudolf Herden kommt zur Sitzung.

 

 Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 03.06.2004

 

Aus städtebaulicher sicht ist der Hochwasserschutz der Gebäude aber auch der Freianlagen besonders wichtig, um materielle Schäden im Falle einer Überflutung der Grundstücke zu minimieren. Dies ist für die Gebäude nur durch eine entsprechende Höhenfestsetzung der Erdgeschossfußböden und falls Keller errichtet werden, durch eine wasserdichte Ausbildung der Kellerwanne zu erreichen.              16 : 0

Die Straßenplanung wurde ebenfalls so angelegt, dass das Wasser in Richtung der Durchlässe am Bahndamm hin abfließen kann, bevor es in die Gebäude eindringen kann. Die Straßenhöhen nehmen zum Bahndamm hin entsprechend dem natürlichen Geländeverlauf kontinuierlich ab.

Durch die Modellierung des Geländes wird erreicht, dass Wassermassen des Schwaigbaches, die im Falle eines Hochwassers aus dem Bachbett austreten, über die Grünflächen zum Durchlass an der Bahnlinie geleitet werden und somit das Gelände und die Gebäude nicht überflutet werden können. Es wird neuer Retentionsraum auf der Westseite geschaffen.

 

 Aktenvermerk vom 02.08.2004

 

Bei einem Gespräch von Vertretern der Gemeinde und der Planer am 02.08.2004 mit Herrn Gröbl vom Wasserwirtschaftsamt wurde neben der Hochwassergefahr, die vom Schwaigbach ausgehen kann, darauf hingewiesen, dass in Extremsituationen auch vom Pessenbach Wasser auf der Seite zum Gewerbegebiet hin abfließen könnte.

Sollte vom Pessenbach Wasser auf der Nordseite zum Gewerbegebiet hin austreten, so wird dieses Wasser ebenfalls durch Modellierungen am Gelände im Bereich der Grünflächen des Gewerbegebietes so abgeleitet, dass es durch den vorhandenen Durchlass am Bahndamm abfließen kann.

  16 : 0

Die Festsetzung 15.2 ist so zu ändern, dass die Höhe des Fertigfußbodens an der ungünstigsten Stelle mindestens 30 cm über der natürlichen oder im Bebauungsplan festgesetzten Geländehöhe zu liegen kommt.

Es wird eine Festsetzung mit einem Bereich zur Anlage einer Flutmulde mit mindestens 12,0 m² Ablaufquerschnitt aufgenommen und im Planteil gekennzeichnet.

 

Im Planteil ist das Gelände so festzusetzen, dass Oberflächenwasser ausgehend vom Schwaig- und vom Pessenbach über die Grünflächen hin zum Durchlass an der Bahnlinie abfließen kann. Abflussrinnen im Wald zwischen Gewerbegebiet und Pessenbach und ein auf einem Damm liegender verwachsener Waldweg sind bereits vorhanden, durch die bereits erfolgte Tieferlegung des Pessenbaches ist die Hochwassergefahr bereits deutlich reduziert.

Die entsprechenden Punkte in der Begründung sind anzupassen.

 

 Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 28.06.2004

 

Siehe Beschluss zur Trinkwasserversorgung, Schreiben Wasserversorgungsverein Ort.

 

Damit sind die vorgebrachten Bedenken ausgeräumt. 16 : 0

 

 Schreiben der Bayerischen Staatsforstverwaltung vom 27.05.2004

 

Mit dem Waldbesitzer wurde über die Windwurfgefahr im gefährdeten Bereich gesprochen. Herr Schwaiger ist auch Eigentümer der angrenzenden Gewerbeparzelle und wird die großen Fichten, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, entfernen.              16 : 0

 

 Schreiben der Industrie- und Handelskammer vom 03.06.2004

 

Der Zusatz, dass eine Unterschreitung des immissionswirksamen Schalleistungspegels bei Betriebswohnungen im Einzelfall erforderlich sein kann, wurde unter 9.1 als Hinweis aufgenommen. Dieser Hinweis soll erhalten bleiben, die übrigen Ausführungen werden zur Kenntnis genommen:              16 : 0

 

Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz – Wolfratshausen aus bauplanungsrechtlicher Sicht vom 01.06.2004

 

Zu Nr. 1:

Der Formulierungsvorschlag „Das gesamte Baugebiet wird mit Ausnahme der Parzelle Nr. 10 als Gewerbegebiet festgesetzt" wird aufgenommen.

 

Zu Nr. 2:

Die Festsetzungen gelten nur innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.

  16 : 0

Zu Nr. 3:

Die Maßzahlen werden entsprechend korrigiert.

 

Zu Nr. 4:

Die Schenkellängen der Sichtdreiecke werden festgelegt.

 

Zu Nr. 5 (Begründung):

Die Größe des Plangebietes wird einheitlich angegeben.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen für die Flächen A bis E werden in Übereinstimmung mit den Aussagen im Bebauungsplan gebracht.

 

Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 08.06.2004

 

Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen, und sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan aufgenommen.              16 : 0

 

 Schreiben des Herrn Josef Brandhofer vom 28.05.2004

 

Der Bereich des Flurstückes 709 wurde in der jetzigen Stellungnahme des Forstamtes als nicht gefährdet eingestuft. Eine Entfernung von Baumbestand ist deshalb nicht erforderlich. Fremdgrund wird durch den Straßenausbau nicht benötigt.

 

3. Bürgermeister Günter Tochtermann beantragt folgenden Zusatz aufzunehmen:

 

„Die Abstandflächen zum Wald sind eingehalten.“

 

Die Aufnahme dieses Zusatzes wird mit 13 : 3 Stimmen abgelehnt.

 

 Schreiben von Herrn Florian Hammerl vom 07.06.2004

 

Eine beschlussmäßige Entscheidung kann zum jetzigen Zeitpunkt wegen der noch offenen Fragen nicht getroffen werden. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und oder Kenntnis der Zahl der Kaufinteressenten wird sich der Gemeinderat mit der Angelegenheit befassen. Die Einführung von alternativer Energie wird grundsätzlich begrüßt.

 

 b) Satzungsbeschluss

 

Der von Herrn Nadler und Herrn Wurm gefertigte Bebauungsplan Nr. 16 in der Fassung vom 25.04.2004 mit Begründung wird als Satzung beschlossen.

  16 : 0

Herr Nadler und Herr Wurm werden beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.11.2004 Nr. 3 a zu ergänzen.

 

1. Bürgermeister Englert wird beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit in Kraft zu setzen.

 

 

 

4. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 – Beschluss –

 

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Kochel a. See für das Haushaltsjahr 2002 wurde durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss in der Zeit vom 13.12.2003 bis 22.01.2004 örtlich geprüft. Der Bericht hierüber in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2004 (TOP 13) abschließend behandelt und zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hat einstimmig vorgeschlagen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 mit den darin ausgewiesenen Abschlusszahlen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

 

Beschlossen wird: 16 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung der Gemeinde Kochel a. See für das Haushaltsjahr 2002 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehend aufgeführten Abschlusszahlen festzustellen:

 


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Einnahmeseite

Verwaltungshaushalt

in €

Vermögenshaushalt

in €

Gesamthaushalt

in €

Soll-Einnahmen

7.901.949,52

1.387.584,42

9.289.533,94

+ neue Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

35,00

0,00

35,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

7.901.914,52

1.387.584,42

9.289.498,94

Ausgabenseite

Verwaltungshaushalt

in €   1)

Vermögenshaushalt

in €   2)

Gesamthaushalt

in €   2)

Soll-Ausgaben

7.901.914,52

1.387.584,42

9.289.498,94

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

./. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

0,00

0,00

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

7.901.914,52

1.387.584,42

9.289.498,94

 

Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen ./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag)

0,00

0,00

0,00

1)  Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt

1.170.917,42

 

2)  Darin enthalten: Überschuß nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV

762.521,96


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

Die in § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen (Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und die Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht, Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Verwahrgelder und Vorschüsse, Rechenschaftsbericht) haben vorgelegen.

 

 

 

5. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer – Beschluss –

 

 

Über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kochel a. See hat der Gemeinderat in seinen Sitzungen vom 27.09.2004 (TOP 6) und 18.10.2004 (TOP 7) sowie der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzausschuss am 9.11.2004 (TOP 3) vorberaten. Beide Gremien haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, eine Zweitwohnungssteuer ab 01.01.2005 auch im Gebiet der Gemeinde Kochel a. See zu erheben und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erarbeiten. Ein Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt.

 

Beschlossen wird: 16 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) ab dem 01.01.2005 im Gebiet der Gemeinde Kochel a. See. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, diese auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

 

 

6. Erhöhung der Kindergartengebühren; Erlass der Änderungssatzung – Beschluss –

 

 

Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. Eine erneute Behandlung erfolgt, wenn die neuen Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten bekannt sind.

 

 

 

7. Erhöhung der Friedhofsgebühren; Erlass der Änderungssatzung – Beschluss –

 

 

In seiner Sitzung vom 9.11.2004 hat der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzausschuss unter TOP 2 b beschlossen, dem Gemeinderat eine Erhöhung der Grabgebühren (§ 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung) um 5 v.H. ab dem 01.01.2005 vorzuschlagen. Danach ist eine Anhebung der Grabgebühren für die Dauer der Ruhezeit ab dem selben Zeitpunkt wie nachstehend aufgeführt vorgesehen:

 

 

 

bisher

neu

 

 

 

 

 

für ein Einzelgrab (§ 11)

600,00 €

630,00 €

30,00 €

für ein Familiengrab (§ 12)

1.200,00 €

1.260,00 €

60,00 €

für ein Kindergrab (§ 13)

155,00

165,00 €

8,00 €

für ein Urnengrab (§ 14)

200,00 €

210,00 €

10,00 €

für ein besonderes Grab (§ 15)

600,00 €

630,00 €

30,00 €

 

 

Beschlossen wird: 14 : 2

 

Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der vorstehend genannten Grabgebühren ab dem 01.01.2005 und die vorgelegte Änderungssatzung. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, diese auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Erhöhung der Wassergebühren für Altjoch und Urfeld; Erlass der Änderungssatzung

 – Beschluss -

 

 

In seiner Sitzung vom 9.11.2004 hat der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzausschuss unter TOP 2 c beschlossen, dem Gemeinderat eine Erhöhung der Wassergebühren um 10 v.H. ab dem 01.01.2005 vorzuschlagen. Danach ist eine Anhebung der Wassergebühren ab dem selben Zeitpunkt von 1,20 € / m³ auf 1,30 € je Kubikmeter vorgesehen:

 

Beschlossen wird: 13 : 3

 

Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der vorstehend genannten Wassergebühren ab dem 01.01.2005 und die hierzu vorgelegte Änderungssatzung. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, diese auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

 

 

9. Erhöhung der Hundesteuer; Erlass der Änderungssatzung – Beschluss –

 

 

In seiner Sitzung vom 9.11.2004 hat der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzausschuss unter TOP 2 e beschlossen, dem Gemeinderat eine Erhöhung der Hundesteuer wie folgt zu erhöhen bzw. zu ergänzen:

 

 Abgabesatz für den ersten Hund              80,00 €,

 Abgabesatz für den zweiten Hund              140,00 €,

 Abgabesatz für den dritten und jeden weiteren Hund              200,00 €,

 Abgabesatz je Kampfhund              500,00 €.

 

Im Zuge der Erhöhung bzw. Ergänzung wird vorgeschlagen, die gesamte Satzung neu zu erlassen.

 

Antrag GR Pfleger:

 

Der Abgabesatz für den ersten Hund soll unverändert so belassen bleiben und nur die Steuersätze für die weiteren Hunde sowie Kampfhunde sind entsprechend zu erhöhen.

 

Beschluss: 2 : 14

 

Ergebnis: Der Antrag ist abgelehnt!

 

Der Gemeinderat beschließt die neue Hundesteuersatzung unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Abgabesätze ab dem 01.01.2005. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, diese auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

Beschluss: 14 : 2

 

 

 

10. Vorgezogene überörtliche Rechnungsprüfung

 

 

 a) Neubau der Kläranlage

b) Kanalisation der nördlichen Ortsteile

 

Bürgermeister Englert berichtet dem Gemeinderat, dass größere Bauvorhaben durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband turnusmäßig geprüft werden. Dies betrifft in der Gemeinde Kochel a. See den Neubau der Kläranlage sowie die Errichtung der Abwasserentsorgung für die nördlichen Ortsteile Ried, Pessenbach und Ort. Die nächste turnusmäßige Prüfung steht in etwa zwei bis drei Jahren an.

 

Er schlägt vor, im Hinblick auf den Ablauf von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen beim Verband eine vorgezogene Prüfung zu beantragen.

 

Beschluss: 16 : 0

 

 

 

11. Neubesetzung der Ausschüsse; Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz – Wolfratshausen – Beschluss –

 

 

1. Bürgermeister Englert erstattet nochmals einen zusammenfassenden Bericht über den Stand der Angelegenheit. Er gibt bekannt, dass am 05.10.2004 eine Besprechung stattgefunden hat, in der die anwesenden Gemeinderatsmitglieder über den Inhalt des Schreibens des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 09.08.2004 informiert worden sind.

 

Das vorgenannte Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen und die Erklärung vom Frau Erika Dersch (Mitbürgerinnen) und Herrn Helmut Renner (Mitbürger) vom 21.05.2004 –eingegangen am 05.10.2004- werden den Mitgliedern des Gemeinderates vollinhaltlich verlesen.

 

1. Bürgermeister Englert gibt nochmals den Inhalt des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.05.2002 Nr. 2 bekannt.

 

2. Bürgermeister Röckenschuß vertritt die Auffassung, dass für eine Neubesetzung der Ausschüsse keine sachlichen und rechtlichen Gründe vorliegen. Die Besetzung der Ausschüsse ist seinerzeit nach reiflicher Überlegung einvernehmlich mit allen Parteien und Gruppierungen einstimmig erfolgt. Ferner ist auch nicht geklärt, wie die Abberufung der bereits bestellten Ausschussmitglieder zu erfolgen hat und welche Rechtsmittel diesen zustehen. Er beantragt deshalb, den Gemeinderatsbeschluss vom 22.05.2002 N. 2 erst nach vollständiger Klärung der gesamten Rechtslage aufzuheben.

 

Gegen die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.05.2002 stimmen 12 Gemeinderatsmitglieder, für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses stimmen 4 Gemeinderatsmitglieder.

 

Dem Antrag des 2. Bürgermeisters Röckenschuß wird mit 12 : 4 Stimmen zugestimmt.

 

3. Bürgermeister Tochtermann weist ausdrücklich darauf hin, dass der heute gefasste Gemeinderatsbeschluss dem Landratsamt zur Überprüfung vorzulegen ist.

 

1. Bürgermeister Englert erklärt, dass die Angelegenheit dem Landratsamt im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Überprüfung vorgelegt werden muss.

 

 

 

12. Informationen und Sonstiges

 

 

a) Historische Hausnamen

 

Gemeinderatsmitglied Max Leutenbauer weist darauf hin, dass die den Hauseigentümern zugesandte Fotokopie des Vorschlages zur Gestaltung des Hausnamenschildes das Aussehen des Schildes sehr schlecht erkennen lässt. Er schlägt deshalb vor, an der Amtstafel das Original der Vorschläge anzuheften.

 

1. Bürgermeister erklärt, dass mit dieser Aktion vorerst das Interesse der Hauseigentümer an der Anbringung von Schilder erkundet werden soll. Sollte entsprechendes Interesse bestehen, so wird die Gemeinde bei den ortsansässigen Keramikbetrieben die Anfertigung eines Musters in Auftrag geben und dieses Muster den Hauseigentümern vorstellen.