Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0061/2024-01  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024, Beratung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
25.06.2024 
46. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
17 Verwaltungshaushalt 2024 - K  
18 Vermögenshaushalt 2024 - K  

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Gesamthaushalts für das Haushaltsjahr 2024  wird in der vorgelegten Form zugestimmt.


Vormerkung:

Die Kämmerei hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der verschiedenen Sachgebiete, der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen und aus den Beratungen im Haupt- und Finanzausschusses erstellt und überarbeitet.

 

Nach der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2024 ergaben sich im Vermögenshaushaltplan noch weitere Änderungen. Der Vermögenshaushalt steigt somit um 4.200 Euro von 7.980.400 Euro auf 7.984.600 Euro. Der Gesamthaushalt beläuft sich nun auf 20.317.900 Euro (20.313.700 Euro / Stand: 28.05.2024). Der Verwaltungshaushalt bleibt unverändert bei 12.333.300 Euro.

 

Die maßgebneden Haushaltstellen für die Erhöhung lassen sich wie folgt darstellen:

-          1300.9500 von     9.000 Euro  auf  15.000 Euro

-          1600.9880 von            0 Euro auf   4.200 Euro

-          8600.9511 von  38.000 Euro auf 32.000 Euro

-          8600.3610 von  14.000 Euro auf 16.000 Euro

 

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 350 v. H..

 

Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2024 mit 3.805.000 Euro eingeplant.  Aus dem Haushaltsjahr 2023 liegt eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.520.000,00 € vor. Die Rechtsaufsicht in Bad Tölz müsste die Kreditaufnahme in Höhe von 1.285.000,00 € genehmigen.

 

Eine Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen ist in Höhe von 900.000 Euro geplant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1.  

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 17 Verwaltungshaushalt 2024 - K (308 KB)      
Anlage 2 2 18 Vermögenshaushalt 2024 - K (151 KB)