Vorlage - K-0074/2024
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung erteilt.
Vormerkung:
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach §35 BauGB zu bewerten.Nach Kenntnis der Verwaltung ist vom Vorliegen der Privilegierung als landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb auszugehen. Es sind keine Belange ersichtlich, die der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegenstehen könnten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine